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Öffnungszeiten und Beiträge

Die Einrichtung ist von 7.15 bis 15.00 Uhr von Montag bis Freitag geöffnet.

Die Bring- und Holzeiten gestalten sich flexibel und werden bei der Anmeldung mit den Eltern festgelegt.

Lediglich in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr bitten wir, wegen dem Mittagsessen, von einer Abholung abzusehen.

 

Eine Buchungszeit unter 20 Wochenstunden (Mindestbuchungszeit) kann nur für Kinder unter 3 Jahren beansprucht werden, wobei aber eine zusammenhängende Buchung von drei Tagen gegeben sein muss.

Die gebuchte Zeit gilt in der Regel für die Dauer eines Kindergartenjahres. Änderungen während des Kindergartenjahres sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Bei Änderung der Buchungszeit behält sich der Träger vor, das Kind in eine andere Gruppe oder auch in den anderen ortsansässigen Kindergarten zu versetzen.

Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Kindergartenjahr
(1. September bis 31. August). Die Gebühren sind in 12 Monatsraten zu entrichten. Jährlich werden die Benutzungsgebühren überprüft und dementsprechend kann es zum neuen Kindergartenjahr zu einer Gebührenänderung kommen.

 

Für Kindergartenkinder unter 3 Jahren

ab einer Buchungszeit von

1 – 2 Stunden 263,00 €
2 – 3 Stunden 273,00 €
3 – 4 Stunden 283,00 €
4 – 5 Stunden 295,00 €
5 – 6 Stunden 305,00 €
6 – 7 Stunden 317,00 €
7 – 8 Stunden 327,00 €
8 – 9 Stunden 337,00 €

weitere Informationen

Ab 01.01.2020 werden Krippenplätze monatl. mit einem Zuschuss von max. 100,00 gefördert. Für den Beitragszuschuss ist ein Antrag erforderlich.

Ab Beginn des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, gelten die Gebühren für Kindergartenkinder ab 3 Jahren.

Für alle Kindergartenkinder ab dem 3. Geburtstag wird vom Freistaat Bayern zur Entlastung der Familien ein Zuschuss bis zu 100,00 gewährt. Der Beitragszuschuss von 100,00 EUR wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird.

Elternbeiträge müssen für das ganze Kindergartenjahr entrichtet werden, da auch bei Krankheit des Kindes und während der Ferien die Personal- und Sachkosten weiterlaufen. Die Beiträge werden monatlich im Lastschriftverfahren eingezogen.

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten oder die Kinderkrippe, wird eine Geschwisterermäßigung gewährt: Für das zweite Kind 8,00 Euro für das dritte Kind einer Familie 10,00 Euro Ermäßigung.

Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen ist auf Antrag beim Jugendamt möglich. In besonderen Fällen werden die Kosten ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen. Die notwendigen Formulare sind bei der Kindergartenleitung erhältlich.

Wir weisen darauf hin, dass eine Angleichung der monatlichen Beiträge an die allgemeine Kostenentwicklung erfolgen kann.