Kindergarten-Anmeldung
Die Anmeldung ist in der Regel nur am Anmeldetermin möglich, der ortsüblich bekannt gegeben wird.
Meistens findet die Anmeldung im Januar des neuen Jahres statt. Die Eltern werden durch mindestens 2 Zeitungsartikel im Straubinger Tagblatt, als auch durch Einträge auf der Webseite des Trägers und der Einrichtung und allen Gemeindetafeln auf den Anmeldetermin aufmerksam gemacht.
Es müssen alle Kinder neu angemeldet werden, die unsere Einrichtungen neu besuchen sollen.
Eine spätere Anmeldung während des Betreuungsjahres ist in Ausnahmefällen möglich, § 7 Abs. 4 und 5 der Satzung.
Sofern Sie innerhalb eines Kindergartenjahres einen Platz benötigen, füllen Sie bitte folgende Dokumente aus (siehe dazu -> Träger) und reichen Sie diese beim Träger ein.
Abmeldung bzw. Kündigung
Die Abmeldung muss schriftlich, unter der Angabe der Gründe, vier Wochen zum Monatsende erfolgen. Während der letzten drei Monate des Kindergartenjahres ist eine Abmeldung in der Regel nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig. Siehe dazu der Satzung vom Träger!